§ 1 Allgemeines
Homar B. V. (nachfolgend: ‘Verkäufer') ist registriert bei der Handelskammer unter der Nr. 08128102 und hat Ihren Sitz und Hauptniederlassung am Marconiweg 15 in (8071 RB) Nunspeet, Niederlande.
‘Bedingungen"sind diese Homar Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
‘Puchaser'soll bedeuten, wer kauft waren und/oder Dienstleistungen, die vom Verkäufer oder schließt eine abweichende Vereinbarung mit dem Verkäufer.
‘Vereinbarung"die Vereinbarung und/oder bei späteren Verträgen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.
‘Ausrüstung'bedeutet, dass alle die waren verkauft und/oder geliefert durch den Verkäufer an den Käufer im Sinne des Artikels 3:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches (nachfolgend bezeichnet als: 'DCC').
‘Beenden"bedeutet (in Niederländisch) 'Abbrechen'.
‘Beiseite legen"bedeutet: (in Dutch): 'aufzulösen'.
‘Folgeschäden"bedeutet, unter anderem, entgangenen Gewinn, Verlust von Geschäft, Verlust der Nutzung, Verlust von Produktion, Verlust von Vertrag oder wirtschaftlichen Verlusten, Strafen verhängt, die von Regierungen oder alle der Aufsichtsbehörden oder andere indirekte oder Folgeschäden oder-Verluste oder Schäden.
Artikel 2 – Anwendbarkeit
Alle Angebote und alle geschlossenen Verträge zwischen dem Verkäufer und dem Käufer über den Verkauf und die Lieferung von Ausrüstungen und/oder Leistungen, die von dem Verkäufer unterliegen ausschließlich diesen Bedingungen. Die Anwendbarkeit eventueller allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
§ 3 Vertragsschluss
Eine Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer kommt erst zustande, nachdem der Verkäufer bestätigt die Bestellung des Käufers durch eine schriftliche (Verkaufs -) Bestätigung durch eine autorisierte person oder nachdem der Verkäufer hat mit der Erfüllung des Vertrages.
Mit Bezug auf den Inhalt der Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nur das, was bezeichnet wird oder erklärt, betreffend die Vereinbarung in der (Verkaufs -) Bestätigung des Verkäufers und die in den Bedingungen MAßGEBEND.
Jede änderung angefordert und/oder vereinbart, die der Vertrag kann nur schriftlich erfolgen und unterzeichnete sowohl die Verkäufer und die Käufer. Diese Bestimmung gilt als ein Vertrag über die Beweislast im Sinne von Artikel 153 niederländischen Zivilprozessordnung und Artikel 7:900 sub 3 DCC. Folgende aus den vorgenannten Anhaltspunkte einer vereinbarten änderung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer nur dann hergestellt werden, indem eine schriftliche Anweisung, wie oben erwähnt; alle anderen SCHRIFTLICHEN Anweisungen und/oder Zeugenaussagen bezüglich einer vereinbarten Modifikation erfolgt durch mündliche Anweisungen und/oder andere Handlungen ausgeschlossen wurden, als Beweis.
§ 4 – Preise
Preise auf Zitate-und-Preis-charts der Verkäufer nicht enthalten sind Steuern und sonstigen Abgaben, sofern nichts anderes vereinbart ist. Der Verkäufer ist berechtigt, Steuern, Zölle, Abgaben und andere Steuern, die von den Behörden oder Erhöhungen, ob oder nicht bekannt ist und/oder anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung.
Die Preise in den angeboten sind auf der Grundlage der Lieferfrist vereinbart, den Verkäufer, den (Verkaufs -) Bestätigung. In Ermangelung einer solchen Bestimmung die rate ist auf der Grundlage der AB Werk Wert.
Im Falle der änderung von Preisen und/oder (anderen) Faktoren, die bestimmen die Preise, wie Wechselkurse, Löhne, Steuern, Einfuhr-und Ausfuhrzölle, Spesen, Fracht und dergleichen zu ändern, nachdem ein Angebot von dem Verkäufer oder eine Bestellung des Käufers, ist der Verkäufer ist in allen Fällen berechtigt, die Preise anzupassen, in übereinstimmung mit und mit Hinblick auf die verbindlichen Bestimmungen in diesem Fall.
§ 5 Zahlung
Der Käufer bezahlt den vereinbarten Preis, die Steuern und andere Gebühren innerhalb von vierzehn (14) Kalendertagen nach dem Rechnungsdatum, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
Alle – aktuell – rechtliche und sonstige Kosten (von Verfahrens -) Kosten durch die Verkäufer, die sich aus oder in Zusammenhang mit fehlerhafter oder nicht rechtzeitiger Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Gerichtskosten und angemessenen Anwaltsgebühren, werden vollständig auf Kosten des Käufers.
§ 6 – Eigentumsvorbehalt und Eigentumsübergang
Alle Geräte, einschließlich der gelieferten Dokumenten und schon durch den Verkäufer geliefert wurden, bleiben ausschließliches Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer nach Erfüllung aller seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer hinsichtlich der entsprechenden, vorherigen und nachfolgenden Anlagen durch den Verkäufer geliefert wurden, ausgeführte oder noch auszuführende arbeiten, sowie mit Bezug auf die (zukünftigen) Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer aufgrund von (zukünftigen) Misserfolg vom Besteller zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer (einschließlich Kosten und Zinsen).
Der Käufer ist nicht berechtigt, zu belasten oder zu verkaufen, die Ausrüstung in irgendeiner Weise zu entfernen oder in irgendeiner anderen Weise von der Erholung des Verkäufers, solange das Eigentum noch nicht übertragen worden sind, gemäß Ziffer 6.1.
Der Käufer ist verpflichtet, die Ausrüstung hat die gelieferte Vorbehaltsware mit Sorgfalt durch und bewahren Sie Sie als erkennbares Eigentum des Verkäufers, solange das Eigentum noch nicht übertragen wurden.
Wenn der Besteller schuldhaft die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen dem Verkäufer, oder, wenn die Verkäufer hat Grund zu fürchten, dass der Käufer nicht zur Erfüllung dieser Pflichten, ist der Verkäufer – unabhängig von den sonstigen gesetzlichen Rechtsbehelfe, berechtigt sind, die zum abrufen der Ausrüstung gelieferten Gegenstand des Eigentumsvorbehalts unverzüglich, unbeschadet des rechts des Verkäufers auf Schadensersatz.
§ 7 Gefahr-und Lieferbedingungen
Das Risiko, dass die Ausrüstung auf den Besteller im Zeitpunkt der Lieferung, es sei denn, die geltenden Incoterm nichts anderes ergibt.
Die Lieferung erfolgt wenn die Ausrüstung ist zur Verfügung gestellt durch den Verkäufer an den Besteller. Im Falle des Transports, die Lieferung erfolgt wenn die Ausrüstung ist zur Verfügung gestellt durch den Verkäufer an den ersten Transporteur oder, wenn nach der Vereinbarung der transport erfolgt auf Risiko des Verkäufers, auf den moment, wenn die Ausrüstung zur Verfügung gestellt wird (und/oder geliefert) an den Käufer in übereinstimmung mit den geltenden Incoterm.
Der Verkäufer garantiert nicht, dass die Ausrüstung wird geliefert werden nach dem vereinbarten Liefertermin. Im Falle verzögerter Lieferung, die Verkäufer Bedürfnisse zu werden setzen in Verzug und wird nachträglich erteilt werden, eine zusätzliche Frist von sechs (6) Wochen noch erfüllen.
Ziffer 8 – Transport Dokumente und andere Dokumente
Der Verkäufer Kopie der transport Dokument unterzeichnet, ohne durch die Beobachtungen von der Beförderer ist, vollen Beweis von der Versand der Mengen Angaben auf dem transport-Dokument, als auch von den äußerlich guten Zustand der Ausrüstung.
Alle Kosten verursacht durch oder resultierend aus der Vorbereitung und Lieferung der erforderlichen Unterlagen für die Erfüllung des Vertrags sind, auf Kosten des Käufers, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Alle Werke und/oder Dienstleistungen des Verkäufers in Bezug auf (Vermittlung) import und/oder dem Zoll Dokumente, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Anordnung und/oder eine Bescheinigung des Ursprungs-und/oder EUR.1 Zertifikat – die Verpflichtung, soweit vereinbart, qualifizieren sich als eine Verpflichtung zu angemessenen Anstrengungen ausschließlich auf Risiko des Käufers. Der Verkäufer kann keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Unterlagen. Jegliche Haftung des Verkäufers für diese arbeiten und/Dienste, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ziffer 9 – Inspektion, Reklamationen und (Sohle) Rechtsmittel zur Verfügung, die von Käufer
Der Verkäufer wird den Käufer mit der Gelegenheit zu überprüfen die Qualität und Menge der Ausrüstung oder Dienstleistungen vor Lieferung. Der Käufer ist erforderlich, um zu überprüfen die Qualität und Menge der Ausrüstung oder Dienstleistungen vor Lieferung. Der Käufer ist erforderlich, um zu berichten und bestätigen Mangel entdeckt, schriftlich an den Verkäufer letztlich drei (3) Tagen nach der Lieferung, zusammen mit Bildern der entsprechenden Ausrüstung (oder Dienstleistungen) und eine Beschreibung von Art und Umfang des Mangels zu. In Fall die Käufer ist in Verletzung im Hinblick auf seine Verpflichtung, zu untersuchen und/oder seiner Verpflichtung, sich zu beschweren – die Beweislast für die Durchführung beider Verpflichtungen (zeitgerechte), die sich auf den Käufer der Ausrüstung und/oder Dienstleistungen werden als geliefert und/oder durchgeführt in übereinstimmung mit dem, was vereinbart wurde, und alle beanspruchen Rechte in Bezug auf und/oder basierend auf einem (angeblichen) Mangel(s) – ob im Zusammenhang mit der Ausrüstung oder Dienstleistungen – wird verfallen/verwirkt (Dutch: verfallen).
Jegliche Haftung der Verkäufer – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs des Käufers stehen – für (versteckte) Mängel entdeckt und/oder zu Benachrichtigen, nach Ablauf der bestimmten Frist(en) enthalten in Ziffer 9.1 ausgeschlossen wurde.
Alle Zertifikate ausgestellt im Herkunftsland, die in der Regel als ausreichender Nachweis für die Importeure in Bezug auf die Qualität und/oder Zustand, ebenfalls als ausreichender Beweis für die Qualität und/oder Zustand bei der Käufer. Kein Gegenbeweis zugelassen werden.
Im Falle eines defektes vor und informiert durch den Käufer gemäß Ziffer 9.1 der Verkäufer die Erstattung des Kaufpreises (wenn die Bezahlung bereits erfolgt ist). Vor jedem erstatten und auf verlangen des Verkäufers ist, und wenn anwendbar, Käufer ist verpflichtet, die Rücksendung an den Verkäufer der Geräte in seinem ursprünglichen Zustand innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer solchen Anfrage und auf eigene Kosten und Risiko.
Der Käufer, nach Entdeckung der Mängel, dürfen nicht mehr verwenden oder verkaufen die Geräte und/oder Dienstleistungen. Sollte der Käufer dies tun trotzdem alle und alle beanspruchen Rechte in Bezug auf und/oder basierend auf einem (angeblichen) Mangel(s) verfallen/verwirkt. Das gleiche gilt für Geräte, die verändert wurden und/oder in (einem) neue Artikel(s) oder einem Dritten geliefert, der Käufer.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis zurückzuerstatten, wenn die defekte der Ausrüstung wurde nicht an die Verkäufer auf die Zeit, und/oder der Käufer nicht streng befolgt die Anweisungen zum speichern der gelieferten Ausrüstung (wenn vorhanden).
Der Käufer ist befugt, die Aufhebung des Vertrages nur im Fall der gemäß Ziffer 7.3, D. H. nach der zusätzlichen Frist von sechs (6) Wochen abgelaufen ist, ohne dass der Verkäufer zu Erfüllung der Lieferung. Der Käufer verzichtet auf jegliche und alle anderen Rechte, die Sie hat oder haben könnte, die (teilweise) Aufhebung der Vereinbarung, sei es ganz oder teilweise (und der Verkäufer nimmt diese Befreiung).
Klausel 10 – Mengen, Abmessungen, GEWICHTE und weitere details
Kleinere Abweichungen im Vergleich zu den spezifischen Mengen, Abmessungen, GEWICHTE, Farben und dergleichen gelten nicht als Mängel und/oder Mängel des Verkäufers.
Artikel 11 – Haftung des Verkäufers
Die Haftung des Verkäufers im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln und/oder in Bezug auf die Geräte oder Dienste zur Verfügung gestellt, falls vorhanden (siehe Ziffer 8.3), mittels der einzige und ausschliessliche Abhilfe beschränkt zu fordern, Erfüllung der Verpflichtung ruht auf der Verkäufer nach Ziffer 9.4.
Außer im Fall von Vorsatz (set) oder bewusste Rücksichtslosigkeit (bewusste Rücksichtslosigkeit) des Verkäufers, der Verkäufer ist nicht verantwortlich oder haftbar für den Käufer im Vertrag, unerlaubter Handlung oder auf jedem anderen Boden oder juristische Theorie, was auch immer und was auch immer die Ursache davon, für irgendwelche direkte, indirekte, Folgeschäden oder sonstige Verluste, Schäden, Kosten oder Aufwendungen, die sich alle einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verlust von Zeit oder entgangenen Gewinn. Die Begriffe "Vorsatz" oder "vorsätzliche Rücksichtslosigkeit" der Verkäufer bedeutet der Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Organe des Verkäufers (Organe der Gesellschaft), Führungskräfte (Manager), und/oder anderen leitenden oder leitenden Angestellten (die executive Untergebenen).
Der Käufer verzichtet hiermit (und der Verkäufer nimmt diesen Verzicht), sein Recht ganz der teilweise abändern (ändern), beenden (Abbrechen), suspend (.suspend) und/oder aufzuheben (zerstören) die Vereinbarung, und/oder Ihr Recht zur Aufrechnung, soweit zulässig nach dem jeweils geltenden Recht. Das Recht des Bestellers, beiseite zu legen (teilweise) der Vertrag ist zeitlich begrenzt zu Abschnitt 9.7.
In dem Fall, dass festgestellt wird von dem zuständigen Gericht oder Schiedsgericht, dass der Verkäufer trotz der Bestimmungen in den Ziffern 11.2 und 11.3, noch haftet für alle Schäden gemeint, die in Artikel 11.2 oder, falls es noch schafft, eine Verpflichtung, die sich auf den Verkäufer zu bezahlen und/oder die Erstattung eines Betrags an den Käufer, und zwar unabhängig von der Rechtsgrundlage eine solche Verpflichtung, den Betrag(s) bezahlt werden durch den Verkäufer an den Käufer wird in insgesamt überschreiten Sie niemals die Rechnung/Bestellung Menge.
Alle Ansprüche, die dem Käufer gegen den Verkäufer gelten als unwiderruflich zurückgezogen und/oder verfallen, wenn das Verfahren in Bezug auf einen solchen Anspruch haben, nicht ausgegeben wurden, und diente auf der Verkäufer innerhalb von zwölf (12) Monaten nach Lieferung und der Verkäufer übernimmt keine Haftung wie immer diese entstehen, ob im Zusammenhang mit dem Vertrag.
§ 12 - Entschädigung
Der Käufer hiermit stellt (entschädigen) der Verkäufer und hält den Verkäufer schadlos von und gegen alle Forderungen Dritter(s), wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf, die steuerlichen Ansprüche, zivilrechtliche Ansprüche, Forderungen in Bezug auf eine Verletzung von rechten des geistigen Eigentums, soziale Sicherheit Gesetze der damit verbundenen Ansprüche, Abgabe auf den import von Forderungen und/oder Ansprüche wegen Schäden (Strafen, ob oder ob nicht die durch eine öffentliche Stelle oder eine Partei in Verbindung mit der Regierung, im Lieferumfang enthalten) und/oder von und gegen jegliche andere Ansprüche Dritter, soweit diese Forderungen beziehen sich auf die Vereinbarung, weitere Vereinbarungen und/oder (andere) vertraglichen Dokumente oder beruhen auf dem Gesetz und/oder anderen (gesetzlichen) Boden oder Theorie.
Artikel 13 – höhere Gewalt
Außerdem (und unabhängig von) der gesetzlichen definition die folgenden Ereignisse jedenfalls gelten als höhere Gewalt auf Seiten des Verkäufers: Verbote, transport, behördliche Maßnahmen einschließlich import und/oder export von Beschränkungen und Sanktionen -, Industrie-Aktionen, sit-down-Streiks, Fehlzeiten durch Krankheit des Personals, Epidemien oder Pandemien, transport-Probleme -, IT-und software-Fehler, der Unruhen, der (Androhung von) Handlungen von Krieg, Feuer -, Vertriebs-Verbote, alles beim Verkäufer oder bei seinen Lieferanten sowie für die Verletzung des Vertrages durch den Lieferanten des Verkäufers macht, dass der Verkäufer nicht in der Lage, um (weiterhin) erfüllt(ling) seine Verpflichtungen gegenüber dem Käufer.
Wenn die situation höherer Gewalt länger als sechzig (60) Kalendertagen, und wenn die Ausrüstung wurde noch nicht geliefert, so sind beide Parteien berechtigt, beiseite schriftlich die Vereinbarung ganz oder in teilen, ohne dass Sie die Pflicht zum Wertersatz für, dass Grund.
Ziffer 14 – Aussetzung, Kündigung und abgesehen von der Vereinbarung und Aufrechnung
Wenn der Käufer nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ausreichend erfüllen, eine oder mehrere seiner Verpflichtungen nicht oder gibt es gute Gründe zu befürchten, daß der Besteller oder sind nicht in der Lage sein, an der Erfüllung Ihrer vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer oder dem Käufer ist pleite gemacht, Anfragen (temporäre) moratorium (surcéance von Zahlungsanordnungen) oder Erträge zu liquidieren, sein Geschäft, wie auch, wenn sein Vermögen befestigt sind, im ganzen oder in teilen, ist der Verkäufer nach eigenem Ermessen entweder das Recht vor, seine Leistung im Rahmen des Vertrags oder um die Aufhebung des Vertrages im ganzen oder in teilen durch schriftliche Mitteilung und ohne Vorherige Mahnung oder Kündigung des Vertrags, immer unbeschadet der Rechte, die den Verkäufer berechtigt Bezug auf die Entschädigung für Kosten, Schäden und Zinsen.
Im Falle der Kündigung oder Aufhebung des Vertrages durch den Verkäufer, ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl:
der negative Unterschied zwischen dem im Vertrag vereinbarten Preis der Vertrag und der Markt Wert der in Frage kommenden Geräte am Tag der Nichterfüllung, oder;
die Differenz zwischen dem Vertragspreis des Vertrages und dem Preis der Hülle/dem anschließenden Verkauf, unbeschadet des rechts des Verkäufers auf zusätzliche Vergütung.
Der Verkäufer ist in allen Fällen berechtigt, aufzurechnen mit sämtlichen Forderungen des Käufers gegen den Verkäufer mit einem monetären Wert gegen Ansprüche des Verkäufers und Firmen, die verbunden sind mit die Verkäufer mit dem Käufer. Wenn der Käufer in irgendeiner Weise Teil einer Gruppe von Unternehmen, die Käufer auch dann als im Sinne dieser Bestimmung, da alle Unternehmen die Zugehörigkeit zu dieser Gruppe in keiner Weise.
Ziffer 15 – Übertragung von rechten
Der Verkäufer kann jederzeit die übertragung seiner Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise auf einen Dritten oder Sicherungsübereignung ist ihm in gewisser Weise, für die der Käufer bereits die Erlaubnis erteilt in einem solchen Fall.
Soweit nicht anders vereinbart, ist der Käufer kann nur übertragen die Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag mit dem Verkäufer Vorherige schriftliche Zustimmung.
Ziffer 16 – Geistige und/oder gewerbliche Eigentumsrechte
Alle Rechte am geistigen und/oder industriellen Eigentums, der sowohl die Verkäufer und Verkäufern auf alle gelieferten Geräte oder erbrachten Leistungen, verbleiben bei dem Anbieter und/oder wird nicht übertragen werden, um die Käufer. Der Käufer verpflichtet sich, keine Personen zu verletzen oder verletzen diese Rechte in irgendeiner Weise, direkt oder indirekt durch Gebrauch oder in anderer Hinsicht, und erkennt der Verkäufer berechtigt, die Partei in der Sache. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die der Käufer leidet als Folge einer Verletzung von geistigem Eigentum Dritter Rechte.
Artikel 17 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Für alle Rechtsbeziehungen, die folgenden von oder in Bezug auf alle Angebote des Verkäufers, diese Bedingungen und/oder die Vereinbarung(en) unterliegen dem niederländischen Recht. Die Anwendbarkeit des CISG (übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf) ist ausgeschlossen.
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit irgendwelchen Angebot des Verkäufers, diese Bedingungen und/oder die Vereinbarung(en) zwischen Verkäufer und Käufer, oder weitere Vereinbarungen, die daraus resultieren, abgerechnet ausschließlich (i) vor dem Bezirksgericht von Rotterdam in den Niederlanden, wenn der Käufer seinen satzungsgemäßen Sitz im europäischen Wirtschaftsraum oder (ii) in übereinstimmung mit den UNUM Arbitration Rules, place of arbitration Rotterdam, the Netherlands, wenn der Käufer seinen satzungsgemäßen Sitz außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums. Schiedsverfahren, falls vorhanden, werden in englischer Sprache durchgeführt. Das Schiedsgericht wird dann aus einem Schiedsrichter.